Geplante Sitzungstermine für 2026 (Änderungen vorbehalten)
22.06.; 13.07.; 03.08.; 31.08.; 21.09.; 12.10.; 02.11.; 23.11.; 07.12. ?; 21.12. ?
Die Gemeinderatssitzungen finden im Rathaus Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Sitzungszimmer im EG statt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch Hinweis an der Verkündungstafel
Am Montag, den 22.06.2026 findet um 18.00 Uhr im Rathaus Häusern,
Sitzungszimmer im EG, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt
Erweiterte Tagesordnung
I. Öffentlich
1. Exkursion Forsteinrichtung
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
4. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner
5. Vorstellung Forsteinrichtung
6. Verabschiedung von Herrn Förster Roland Behringer
7. Vorstellung neue Homepage der Gemeinde Häusern
8. Auftragsvergaben am FFW Gerätehaus Sektionaltore
9. Auftragsvergabe Bauleitung Elektrotechnik am Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses
10. Auftragserweiterung der Heizungsarbeiten am Feuerwehrgerätehaus zur Umverlegung der Nahwärmeleitung zum Kur- und Sporthaus
11. Zustimmung zum Antrag auf Nutzungsänderung für das Anwesen „Schluchseer Str. 6“; Flst.Nr. 9 und 1022
12. Katzenschutzverordnung
13. Bekanntgaben
14. Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen
| Dringender Appell an die Bevölkerung: Hohe Waldbrandgefahr – Grillen nur an offiziellen Feuerstellen, Waldbrandindex beachten
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Temperaturen warnt das Kreisforstamt Waldshut eindringlich vor der akuten Waldbrandgefahr. Die Wälder sind durch die verhältnismäßig geringen Niederschläge der letzten Wochen extrem trocken. Es wird dringend darum gebeten, Grillfeuer ausschließlich an ausgewiesenen, offiziellen Feuerstellen zu entzünden und den aktuellen Waldbrandgefahrenindex zu beachten.
Grillen nur an offiziellen Feuerstellen Um die Natur zu schützen und die Sicherheit aller zu gewährleisten, ist das Entzünden offener Feuer zum Grillen außerhalb offiziell ausgewiesener und dafür vorgesehener Feuerstellen strengstens untersagt.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als wichtiger Hinweis Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobewertung ist der Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser Index wird täglich aktualisiert und gibt Auskunft über die aktuelle Gefahrenstufe von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). · Bereits ab Stufe 3 ist äußerste Vorsicht geboten. · Bei Stufe 4 und 5 kann das Betreten von Wäldern sogar behördlich untersagt werden.
Das Forstamt bittet die Bevölkerung eindringlich, sich vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Stufe des Waldbrandgefahrenindexes zu informieren. Dieser ist auf der Website des DWD (www.dwd.de) sowie oft auch auf den Internetseiten der lokalen Behörden und Forstämter einsehbar.
Sollten Sie Rauch oder Feuer im Wald entdecken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Notruf 112! |
Informationen zum Breitbandausbau in Häusern
Wie bereits mehrfach berichtet und in einer großen Informationsveranstaltung ausgeführt, errichtet die Firma Stiegeler in Häusern ein Glasfasernetz – parallel zum Ausbau eines Nahwärmenetzes durch solarcomplex. Wenn Sie keinen Nahwärmeanschluss beantragt haben, aber an der sogenannten Trasse liegen, haben Sie dennoch die Möglichkeit für die direkte Anbindung ans Glasfasernetz mittels Glasfaser-Hausanschluss. Diese Chance für einen zukunftssicheren, stabilen Anschluss für eine Versorgung mit Internet, Telefon und Fernsehen ist einmalig. Die Firma Stiegeler bietet daher exklusiv für Häusern an, sich individuell zu Hause beraten zu lassen. Ein persönlicher Ansprechpartner steht hierfür bereit. Herr Zielinski freut sich auf Ihren Anruf zur Terminvereinbarung.
Janis Zielinski
Privatkundenvertrieb
Tel: +49 7673 88899-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stiegeler Internet Service GmbH
Paradiesstr. 18
79677 Schönau
Wer einen Nahwärmeanschluss bis ins Haus beantragt hat, wurde von solarcomplex bereits schriftlich kontaktiert. Denn: Für die Steuerung des Anschlusses ist ein Glasfaseranschluss zwingend notwendig, sodass ein „Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag“ ausgefüllt und unterschrieben an die Firma Stiegeler gesendet werden muss. Dieser Hausanschluss ist für Sie kostenfrei.
Gemeinsamer Gutachterausschuss (West)
Zum 01.04.2021 hat die Gemeinde Häusern die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen. Die Geschäftsstelle betreut künftig 17 Städte und Gemeinden im westlichen Kreisgebiet.
Kontakt: Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen, Kalkdarren 13, 79713 Bad Säckingen
Tel.: 07761-927-6070
Fax: 07761-927-6079
Sie finden den Gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Waldshut West mit seiner neuen Homepage unter folgender Adresse:
Hinweise zur Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte aller dazugehörigen Gemeinden und Städten werden dort jetzt ebenfalls präsentiert
https://www.bad-saeckingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte



