Geplante Sitzungstermine für 2026 (Änderungen vorbehalten) 

03.08.; 31.08.; 21.09.; 12.10.; 02.11.; 23.11.; 07.12. ?; 21.12. ?

 

 Die Gemeinderatssitzungen finden im Rathaus Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Sitzungszimmer im EG statt. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt durch Hinweis an der Verkündungstafel

   

Am Montag, den 12.10.2026 findet um 19.00 Uhr im Rathaus Häusern,

Sitzungszimmer im EG, eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt

 

                                      Tagesordnung

                                              

                                              

1.      Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

2.      Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.    Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner

4.    Verabschiedung von Hauptamtsleiter Bernd Schlageter in den Ruhestand

5.    Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren zur Verleihung der Ehren-Medaille der Gemeinde Häusern

6.    Bekanntgaben

7.    Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen

 

           

            

Öffentliche Bekanntmachung

 

Planfeststellungsbeschluss sowie weitere wasserrechtliche

Entscheidungen für das Vorhaben Häusern Plus am

Pumpspeicherkraftwerk in Häusern

 

Auslegung des Beschlusses und der genehmigten Unterlagen

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Entscheidung vom 30.09.2026 den Plan der

Schluchseewerk AG, Säckinger Str. 67, 79725 Laufenburg, für das Vorhaben „HäusernPlus“ am Pumpspeicherkraftwerk Häusern festgestellt und damit zusammenhängend weitere wasserrechtliche Entscheidungen getroffen.

 

Das Vorhaben umfasst insbesondere den Ergänzungsbau eines Schachtkraftwerks einschließlich des Einbaus zweier neuer Pumpturbinen am Schwarzabecken neben der bestehenden Kraftwerksanlage. Damit kann die Pumpleistung von derzeit 100 Megawatt auf maximal 170 Megawatt erhöht werden. 

 

Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung, eine Ausfertigung des festgestellten Plans sowie die wasserrechtlichen Entscheidungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für zwei Wochen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt 

von Donnerstag, den 01.10.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 14.10.2026.

 

Die Unterlagen werden während dieser Zeit elektronisch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter „Bekanntmachungen“ in der Rubrik „Planfeststellungsverfahren“ bereitgestellt. 

 

Den Betroffenen wird eine andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, sofern dies innerhalb der Rechtsbehelfsfrist beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt wird.

 

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, sowie Vereinigungen nach § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwVfG als zugestellt. 

 

Freiburg, den 30.09.2026

Regierungspräsidium Freiburg 

 

 

 

Feuerverbot in Waldnähe

  

Informationen zum Breitbandausbau in Häusern

  

Wie bereits mehrfach berichtet und in einer großen Informationsveranstaltung ausgeführt, errichtet die Firma Stiegeler in Häusern ein Glasfasernetz – parallel zum Ausbau eines Nahwärmenetzes durch solarcomplex. Wenn Sie keinen Nahwärmeanschluss beantragt haben, aber an der sogenannten Trasse liegen, haben Sie dennoch die Möglichkeit für die direkte Anbindung ans Glasfasernetz mittels Glasfaser-Hausanschluss. Diese Chance für einen zukunftssicheren, stabilen Anschluss für eine Versorgung mit Internet, Telefon und Fernsehen ist einmalig. Die Firma Stiegeler bietet daher exklusiv für Häusern an, sich individuell zu Hause beraten zu lassen. Ein persönlicher Ansprechpartner steht hierfür bereit. Herr Zielinski freut sich auf Ihren Anruf zur Terminvereinbarung.

 Janis Zielinski

Privatkundenvertrieb

Tel:      +49 7673 88899-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stiegeler Internet Service GmbH
Paradiesstr. 18
79677 Schönau

 Wer einen Nahwärmeanschluss bis ins Haus beantragt hat, wurde von solarcomplex bereits schriftlich kontaktiert. Denn: Für die Steuerung des Anschlusses ist ein Glasfaseranschluss zwingend notwendig, sodass ein „Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag“ ausgefüllt und unterschrieben an die Firma Stiegeler gesendet werden muss. Dieser Hausanschluss ist für Sie kostenfrei.

  

 

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss (West)

 

Zum 01.04.2021 hat die Gemeinde Häusern die Ermittlung der Bodenrichtwerte und die Verkehrswertermittlung auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss (West) mit Sitz in Bad Säckingen übertragen. Die Geschäftsstelle betreut künftig 17 Städte und Gemeinden im westlichen Kreisgebiet.

 

Kontakt: Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Säckingen, Kalkdarren 13, 79713 Bad Säckingen

Tel.: 07761-927-6070

Fax: 07761-927-6079

 

Sie finden den Gemeinsamen Gutachterausschuss Landkreis Waldshut West mit seiner neuen Homepage unter folgender Adresse:

 

www.gga-bad-saeckingen.de

 

Hinweise zur Grundsteuerreform

 

Die Bodenrichtwerte aller dazugehörigen Gemeinden und Städten werden dort jetzt ebenfalls präsentiert

 

https://www.bad-saeckingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte